Die nachfolgend dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachstehend "AGB") gelten für alle Dienst- und/oder Werkleistungen
der 5Cast GmbH (nachstehend "5Cast") gegenüber Vertragspartnern, Kunden
und Auftraggebern (nachstehend "Kunde"). Mit Beauftragung und Inanspruchnahme
der Leistungen der 5Cast erkennt der Kunde die Geltung der AGB und den Ausschluss
abweichender Bedingungen des Kunden an, auch wenn 5Cast solchen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen 5Cast und dem Kunden kommt mit Annahme eines 5Cast-Angebots
durch den Kunden oder durch Erteilung eines Auftrags vom Kunden und die
jeweilige Annahme durch Auftragsbestätigung (in Schriftform oder per
Email) von 5Cast zustande. 5Cast behält sich vor, bei Zweifeln zur
Bonität des Kunden oder aus anderen Gründen, die Annahme eines
Auftrags zu verweigern.
2. Vertraulichkeit und Datenschutz
5Cast verpflichtet sich im Interesse des Kunden, alle vertraulichen oder
als vertraulich gekennzeichnete Informationen, über die sie im Rahmen
der beauftragten Leistungen Kenntnis erlangt, bzw. welche im Rahmen der
beauftragten Leistungen entstehen, vertraulich zu behandeln.
Kunde und 5Cast als Auftragnehmer stellen sicher, dass die gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz von allen Projektbeteiligten eingehalten werden.
Dies gilt insbesondere auch für persönliche und geschäftliche
Daten der 5Cast und ihrer Mitarbeiter, die zur Beurteilung an den Kunden
weitergeleitet werden.
Weder 5Cast, noch ihr Kunde wird den Namen der anderen Partei gegen den
Wunsch der anderen Partei zu Werbezwecken verwenden.
Diese Verpflichtungen gelten vom Zeitpunkt der Angebotserstellung an und
wirken über die Beendigung des Auftrages fort. Auf Wunsch des Kunden
wird 5Cast von ihren am Auftrag beteiligten Mitarbeitern und Partnern entsprechende
Verpflichtungserklärungen unterzeichnen lassen.
3. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der 5Cast aktiv zu unterstützen.
Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen in seinem
Einflussbereich, die für eine ordnungsgemäße Ausführung
des Auftrags erforderlich sind. Dazu zählt unter anderem, dass der
Kunde
- alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang bereit stellt,
- den betrauten Mitarbeitern der 5Cast jederzeit Zugang zu den für
ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig
mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
- zur Koordination der Zusammenarbeit einen Verantwortlichen benennt,
der 5Cast während der Auftragsdauer zur Verfügung steht und
welcher ermächtigt ist, die für die Fortführung des Auftrags
notwendigen Erklärungen abzugeben und Zwischenentscheidungen zu
treffen.
Der Kunde steht dafür ein, dass, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, die im Rahmen des Auftrags von 5Cast gefertigten Berichte, Präsentationen,
Entwürfe, Entwicklungen, Programme und Empfehlungen nur für seine
eigenen Zwecke verwendet werden. Entsteht an den Arbeitsergebnissen ein
Urheber- oder sonstiges Leistungsschutzrecht, so verbleibt dieses bei 5Cast,
solange die Entstehung beim Kunden nicht Gegenstand des Vertrags ist. Kommt
der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verzögert bzw.
unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so kann 5Cast
den ihr dadurch entstehenden Leistungsausfall in Rechnung stellen.
4. Vergütung
Es gelten die im Vertrag bzw. im Angebot der 5Cast angegebenen Pauschalvergütungen,
Festpreise, Tagessätze oder umsatzabhängige Vergütungen,
die sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe verstehen.
Darüber hinausgehende Leistungen werden vom Kunden dann vergütet,
wenn diese Zusatzleistungen vom Kunden aufgrund einer Anzeige der 5Cast
beauftragt worden sind.
Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Vergütung bei Vereinbarung
von Pauschalen und/oder Tagessätzen unter Berücksichtigung der
bis zum Ende des Monats geleisteten Manntage am Monatsende fällig.
Reisekosten werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt und gesondert berechnet.
Alle Beträge sind zahlbar innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen
nach Rechnungseingang beim Kunden.
5. Haftung
5Cast wird ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
erbringen. Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Regelungen
haftet 5Cast für Sach- und Personenschäden unbeschränkt,
soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
verursacht worden sind. Im Übrigen haftet 5Cast für fahrlässig
verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, wenn diese auf der
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Die Haftung der 5Cast
beschränkt sich dabei, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden, höchsten jedoch auf den Betrag der vom Kunden
bis zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Vergütung.
6. Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Abschluss der
zu erbringenden Leistung. Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist,
kann die Leistungsbeziehung von jeder Partei mit einer Frist von einem (1)
Monat zum Monatsende oder, soweit erlaubt, einvernehmlich auch mit kürzerer
Frist durch Kündigung beendet werden. Jede Kündigung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung
des Projekts wird nur der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich angefallene
Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
5Cast behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu
ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen
wird 5Cast bei laufenden Vertragsbeziehungen jeweils hinweisen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit
der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Gleiches gilt bei etwaigen Regelungslücken.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.